Teilnahmebedingungen

 

 

1.

Für die Teilnahme an Lehrgängen und Törns müssen Sie organisch gesund sein, dürfen an keiner ansteckenden Krankheit leiden und müssen 15 Minuten in tiefem Wasser frei schwimmen können.  Minderjährige benötigen die schriftliche Genehmigung eines Erziehungsberechtigten. 

2.

 Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und wird schriftlich bestätigt. 14 Tage nach Erhalt der Anmeldebestätigung sind 30 Prozent der Törngebühr zu zahlen, der Restbetrag drei Wochen vor Törnbeginn.  Die Gebühren für die Theorielehrgänge können Sie auf unser Konto einzahlen oder am 1. Lehrgangstag bar bezahlen. Bei Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,-€ erhoben.  

3.

 Sollten Sie 8 Wochen vor Törnbeginn zurücktreten, sind 50 Prozent der Törngebühr zu zahlen, 6 Wochen vor Törnbeginn die volle Törngebühr.
Stellen Sie einen Ersatzteilnehmer, erlöschen die Ansprüche.
 

4.

Für mehrtägige Törns gilt generell, dass Sie gegen Kostenbeteiligung an einem sportlichen Unternehmen teilnehmen, jedoch keinen Beförderungsvertrag mit uns abgeschlossen haben.  Schlechtwettersituationen können mehrere Hafentage erfordern.  Für den Fall technischer Schäden gilt eine Liegezeit von 72 Stunden als vereinbart.  Aufgrund vorgenannter Umstände entsteht kein Regressanspruch, auch dann nicht, wenn die Rückreise nicht vom vorgesehenen Zielhafen erfolgen kann.  Auch Segelausfall durch Schlechtwetter bedingt keinen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren.  Wir werden stets bemüht sein, o.g. Umstände zu vermeiden.

5.

Bei Nichterreichen der vorgesehenen Teilnehmerzahl ist die Segelschule bis eine Woche vor Törn- und Lehrgangsbeginn berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.  Sie ist ebenfalls dazu berechtigt, wenn die Teilnahme durch nicht vorhersehbare Umstände in Form höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

6.

Der Törnteilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. 

7.

Die Segelschule haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für ihre eigenen Leistungen, Für persönliches Eigentum, Sach- und Vermögensschaden wird keine Haftung übernommen.  Grob fahrlässig und mutwillige Beschädigungen sind vom Verursacher zu ersetzen.  Für die An- und Abreise sind Sie selbst verantwortlich.  Um individuelle Risiken der Teilnehmer im Rahmen einer Reiserücktritt-, Unfall-, Kranken- und/oder Reisegepäckversicherung abzudecken, empfiehlt die Segelschule eigene Vorsorge zu treffen. 

8.

Anordnungen des Personals der Segelschule ist unbedingt Folge zu leisten.  Kommt ein Törnteilnehmer den Anweisungen des Skippers wiederholt nicht nach, so kann er nach Erreichen des nächsten Hafens vom Törnverlauf ausgeschlossen werden.  In diesem Fall erlischt der Vertrag, weitere Rechtsansprüche entstehen nicht.

9.

Gerichtsstand ist Wismar.

   

E-Mail: segelschule_cipra@t-online.de